Bei Postpaid-Zahlungssystemen handelt es sich um Telefonverträge mit nachträglicher Rechnungslegung. Die Laufzeit von Postpaid-Tarifen beträgt in der Regel zwei Jahre und die Abrechnung erfolgt monatlich. Mobilfunk-Discounter bieten Postpaid-Tarife auch ohne Mindestvertragslaufzeit und ohne Grundgebühr an.
Der Netzanbieter/Provider stellt dem Kunden eine SIM-Karte zur Verfügung, auf dem die Kennung des dazugehörigen Kundenkontos angegeben ist. Am Ende einer vorgegebenen Abrechnungsperiode - in der Regel ein Monat - wird eine Rechnung mit den angefallenen Gebühren gelegt (Einmalgebühren und Gesprächsgebühren in Mobil- und Festnetzen - GSM/GPRS bzw. Contents).
Die Tarifgestaltung am Markt ist unterschiedlich. Für Vieltelefonierer (Businesskunden) werden Tarife mit hohen Grundgebühren und geringen Zeittarifen tagsüber angeboten, für Wenigtelefonierer Tarife mit geringeren Grundgebühren bei höheren Minutenpreisen tagsüber und günstigeren Abendtarifen.
Grundsätzlich ist das monatliche Gesprächsvolumen unbegrenzt. Allerdings registrieren Mobilfunkbetreiber eine überdurchschnittliche tägliche Nutzung, um Missbrauch und Betrug erkennen und rechtzeitig einschreiten zu können (Kartensperre oder Mitteilung an den Kunden). Eine regelmäßige Kostenkontrolle hat der Kunde aber nur bei Systemen mit Vorauszahlung (PrePaid).
Der Kunde kann bestimmte Rufnummern (Mehrwertnummern, Auslandstelefonate) generell sperren lassen.
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